Schätzlein hat geschrieben:Also in der WO des RTTV steht ja drin, dass das 3. Doppel frei bleiben muss, wenn es nicht gebildet werden kann. Das wäre für mich schon ein starkes Indiz, dass zumindest die Anwesenheit bei der Begrüßung gefordert ist. Frei heißt für mich, dass keine Spielernamen für das ausfallende Doppel eingetragen werden dürfen.
Ich möchte Deine Aussage bestätigen und sogar nochmal verschärfen: Wenn Spieler nicht anwesend waren, dann dürfen sie auch nicht aufgestellt werden. Ein Klassenleiter kann dies aus der Entfernung jedoch nicht kontrollieren.
Andererseits kommt den Mannschaftsführern eine besondere Rolle zu. Durch ihre Unterschrift unter dem Spielberichtsbogen bestätigen sie dessen Korrektheit. Beide Mannschaftsführer. Und wenn es herauskommt, dass z.B. ein Spieler nicht anwesend war, dann ist klar, dass beide Mannschaftsführer eine falsche Aussage getätigt haben. Laut unserer Strafordnung ist dies kein Kavalierdelikt und ist mit ziemlich drastischen Strafen belegt. Und diese Strafen ist eigentlich immer persönliche Strafen gegen den Mannschaftsführer wie eine Sperre für einige Mannschaftspiele. Und dazu kommt dann noch die Strafe für das eigentliche Vergehen.
Wie kann nun ein Mannschaftsführer reagieren, wenn er eine solche Unterschrift nicht leisten möchte? Ganz einfach: Nicht unterschreiben und idealerweise begründen warum (schriftlich auf der Rückseite). Und diese Begründung unterschreiben (wichtig). Lasst Euch bitte nicht zu einer Unterschrift nötigen, die ihr nicht leisten wollt. Der Spielberichtsbogen muss dann zur genaueren Prüfung zum Klassenleiter geschickt werden.
Am besten wäre jedoch, wenn man als Mannschaftsführer seine Bedenken direkt dem gegnerischen Mannschaftsführer gegenüber äußert und wenn man einen Protestgrund sieht diesen genau zum Zeitpunkt des Auftretens (und nicht erst am Spielende) schriftlich auf dem Spielberichtsbogen festhält (bitte auch mit Überschrift "Protest") und diesen Protest unterschreibt. Wird der Protest zu spät eingelegt (z.B. erst nach Spielende, wenn der Protestgrund schon vorher bekannt war) oder wird der Protest nicht unterschrieben, dann muss der Klassenleiter den Protest aus formalen Gründen ablehnen.